Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Mein HR-Berater
§ 1 Allgemeines
- Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns als (nachfolgend als „uns“ bezeichnet). Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.
- Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von uns bereiten unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.
- Wir können den Auftrag, ohne Zustimmung des Vertragspartners, ganz oder teilweise durch sachverständige Beschäftigte, gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner durchführen lassen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses dienliches Arbeiten erlauben.
- Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge anderer Unternehmensberater, Makler und/oder anderer Beratungsfirmen umfassend informiert werden.
§ 2 Geltungsbereich und Umfang
- Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn einzelne Regelungen ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung außer Kraft gesetzt oder ersetzt und ihre Außerkraftsetzung/Ersetzung von uns ebenfalls schriftlich bestätigt wurde. Die nicht veränderten Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt weiter.
- Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert und eingesehen werden können.
- Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündliche erteilte Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.
- Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.
§ 3 Auftragsumfang
- Der Auftragsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart.
- Eine etwaige Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages unserer Beschäftigter und unseren Kooperationspartnern erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für die Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.
- Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werden.
- Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht daran steht dem Auftraggeber, auch nach Bezahlung des Honorars, lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, sowie jedwede Überlassung zu Reproduktionszwecken berechtigt uns Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
- Ein Verstoß gegen die zuvor genannten Ziffern berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge. Dabei bleibt unser Zahlungsanspruch, unabhängig von der fristlosen Kündigung, in voller Höhe bestehen.
§ 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
- Wir sind berechtigt und verpflichtet, uns nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beseitigen. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 12 Monaten nach Erbringung der Leistung.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.
§ 6 Haftung
- Wir haften dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von uns vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haften wir -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenstand unserer Aufträge ist unter anderem die Analyse von Unternehmens- und Marktdaten. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schaden auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Deckungssumme das vertragstypische Risiko abdeckt. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haften wir mit eigenen Schadensersatzleistungen, insofern diese den Honoraranspruch nicht übersteigen. Das in diesem Absatz Genannte gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als Auftraggeber begründet sein soll. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen.
- Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr der sachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten liegt beim Auftraggeber.
§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Loyalität
- Unsere Beschäftigten und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.
- Nur der Auftraggeber kann uns von unserer Schweigepflicht entbinden.
- Wir werden Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
- Die Schweigepflicht unserer Beschäftigten und beigezogener Personen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
- Wir sind befugt uns anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir verpflichten uns, die jeweils gültigen Datenschutzgesetzeeinzuhalten.
- Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Sie unterlassen insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten des anderen Vertragspartners. Diese Treuepflicht gilt insbesondere vor Ablauf von 12 Monaten nach beendeter Auftragsdurchführung.
§ 8 Honoraranspruch
- Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars haben wir vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Dieses kann je Auftrag in einem Pauschalbetrag vereinbart oder durch Zeithonorare abgerechnet werden. Angefangene Zeitstunden (60 Minuten) werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Wir haben neben unserer Honorarforderung, ebenfalls Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen.
- Wir sind berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar inklusive der Auslagen ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und wird von uns gesondert ausgewiesen.
- Wird die Ausführung des Auftrages nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt unser Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die bisher erbrachten Leistungen bestehen.
- Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die für uns einen wichtigen Grund darstellen, so haben wir nur Anspruch auf unseren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachte Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
- Wir können die Fertigstellung der Leistungen von der vollen Befriedigung unserer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten von uns berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer uns zustehenden Vergütung.
- Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
§ 9 Beanstandungen
- Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
- Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 10 Höhere Gewalt
Ergebnisse höhere Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Pandemien und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Datenschutz, Datenübermittlung
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem uns schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zu uns wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
- Wir sind berechtigt, uns anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter haben wir deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies uns mitteilen.
§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- Für den Auftrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Eschborn.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Eschborn,24. März 2022