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Gesetzes-Gossip aus dem Buchhalter Netzwerk

  • Steuerfreie Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie

Die Arbeitgeber sind dank des Beschlusses der Bundesregierung am 28.09.2022 nun in der Lage eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der aktuellen Inflation über die Gehaltsabrechnung an die eigenen Mitarbeiter auszuzahlen.

  • Energiepreispauschale für Rentner und Studenten

Nun kommen auch diese Bevölkerungsgruppen in Betracht und erhalten jeweils auf Ihren Wegen eine Pauschale zur Abmilderung der hohen Energiepreise. Allerdings bitten wir hier um Vorsicht. Sollte man bereits in einer Anstellung in den Genuss gekommen sein, könnte eine weitere Pauschale, die man erhält, sich später nachteilig auswirken. Details und FAQs sind zu finden unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/energiepreispauschale-2124992

  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

Mit Beschluss vom am 28.09.2022 dürfen nun befristet Leiharbeitnehmer in die Kurzarbeit gesendet werden. Allerdings nur befristet bis zum 31.12.2022. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen, aber noch nicht bekannt.

  • Neue Beitragsgrößen für 2023

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen gehen deutlich in die Höhe. Die genauen Zahlen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/beitragsbemessungsgrenzen-2023-2133570) sind auf der Seite der Bundesregierung sowie bei Ihrer Krankenkasse veröffentlicht. Wichtig zu wissen. Sollte man mit seinen jährlichen Bezügen in der Anstellung nun unter das Jahresarbeitsentgelt fallen, droht der Rückfall in die gesetzliche Krankenversicherung. Es sei denn man lässt sich befreien, wenn das möglich ist. Des einen Freud ist des anderen Leid. Falls Sie hier unsicher sind, kommen Sie auf uns zu. Wir rechnen ihn das gerne aus.

  • Fristverlängerung für Abgabe der neuen Grundsteuererklärung

Die bisherige Abgabefrist ist verlängert bis zum 31.01.2023, also durchatmen und nicht zu lange aufschieben. Falls Sie hier Hilfe benötigen, können wir gerne behilflich sein. In unserem Netzwerk befindet sich ein Architekt, der die notwendigen Unterlagen sichtet und Ihnen sagt welche Daten für die Übermittlung in Elster benötigt werden. Wir begleiten Sie, wenn Sie einen eigenen Elster Zugang haben. Falls Sie sich für den neuen Ablauf interessieren, ist hier eine schöne Darstellung: https://grundsteuer.de/sites/default/files/2022-06/Grundsteuerreform_Ablauf.png

Mein-HR-Berater ist nicht steuerberatend tätig und haftet nicht für falsche Interpretationen aus den o.g. Daten. Die Informationsquellen sind angegeben.

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